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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB

I. Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen (a) R&H Anlagentechnik GbR, vertreten durch die Gesellschafter Stefan Handschug und Marius Rump, Kirchstraße 12, 56459 Ailertchen, und (b) R&H Elektrotechnik - Marius Rump, Inhaber Marius Rump, Kirchstraße 12, 56459 Ailertchen (je nachdem, mit welchem der beiden Unternehmen der jeweilige Vertrag zustande gekommen ist, im Folgenden kurz „R&H“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Welches der beiden Unternehmen im Einzelfall Vertragspartner ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. R&H Anlagentechnik GbR erbringt Handels- und Beratungsleistungen. Elektroinstallations-, Montage- und Reparaturleistungen werden durch R&H Elektrotechnik - Marius Rump erbracht; die nachfolgenden Regelungen zu Montage, Reparatur und Abnahme (Abschnitte III.2 und IV) betreffen daher in der Praxis in erster Linie Verträge mit R&H Elektrotechnik - Marius Rump. 2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. 3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. 4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt. 5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. II. Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt. III. Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen 1. Vertragsschluss und Vertragssprache 1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt R&H, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-)mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber R&H zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei R&H ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung von R&H kommt der Vertrag zwischen R&H und dem Kunden zustande, spätestens aber mit Beginn der Ausführung der Leistung. 1.2. Angebote von R&H gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde. 1.3. Vertragssprache ist deutsch. 2. Ausführung von Lieferung und Montage R&H liefert das für die Ausführung des Auftrags benötigte Material und führt die vereinbarten Elektroinstallations-, Montage- oder sonstigen Leistungen grundsätzlich am vereinbarten Leistungsort aus (in der Regel der Standort der Anlage bzw. die Adresse des Kunden). Bei reinen Warenkäufen ohne Montageleistung holt der Kunde die Ware nach Absprache bei R&H ab, soweit nichts anderes vereinbart wurde; die Gefahr geht in diesem Fall mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Eine Versendung von Material an eine abweichende Lieferadresse erfolgt nur, wenn dies gesondert vereinbart wurde; in diesem Fall geht bei Kunden, die Unternehmer sind, die Gefahr mit Übergabe des Materials an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden über. Im Übrigen geht die Gefahr erst mit der Abnahme der vereinbarten Leistung auf den Kunden über. 3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. Material-, Fahrt- und Montagekosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Pauschalpreis enthalten sind. 3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. R&H kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung sowie bei umfangreicheren Aufträgen Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen. 3.3. Das von R&H gelieferte bzw. verbaute Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von R&H (nachfolgend: Vorbehaltsware). 3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: Die Vorbehaltsware bleibt Eigentum von R&H bis zur Erfüllung sämtlicher R&H gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn das einzelne Material bereits bezahlt worden ist. Wird die Vorbehaltsware mit einem Grundstück, einem Gebäude oder einer Anlage des Kunden fest verbunden oder in diese eingebaut, steht R&H, soweit gesetzlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung ein Sicherungsrecht in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von R&H über die Vorbehaltsware nicht in einer den Sicherungszweck von R&H gefährdenden Weise verfügen (z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung ohne Einbau). Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde R&H unverzüglich zu benachrichtigen. 4. Gewährleistung 4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. 4.2. Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet R&H über die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung); § 377 HGB gilt entsprechend, soweit anwendbar. 4.3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Abnahme bzw. Fertigstellung der Leistung. 5. Haftung Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit R&H nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. Pflichten, die R&H dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen 1. Geltungsbereich / Verweis Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden. 2. Kosten 2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. 2.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden von R&H nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. 2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können. 2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren. 2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. 2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. 3. Kündigung Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die R&H zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt R&H Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu. 4. Zahlungen Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. R&H kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 5. Mitwirkungspflichten 5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. 5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. 5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist R&H nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen. 5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. 6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage 6.1. Die Angaben von R&H über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. 6.2. In Fällen nicht voraussehbarer und von R&H nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z. B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten. 7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden 7.1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 7.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. 8. Erweitertes Pfandrecht 8.1. R&H steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu. 8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 9. Gewährleistung Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage R&H unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von R&H Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von R&H für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. V. Schlussbestimmungen 1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@rh-anlagen.de. R&H ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen R&H und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems, beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41 3. R&H hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen. 4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz des jeweiligen Vertragspartners (R&H Anlagentechnik GbR bzw. R&H Elektrotechnik - Marius Rump) vereinbart. 5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrecht des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern R&H ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgendeine Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

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